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   VG Cottbus, 08.06.2017 - 1 L 661/16.A   

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https://dejure.org/2017,18713
VG Cottbus, 08.06.2017 - 1 L 661/16.A (https://dejure.org/2017,18713)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 L 661/16.A (https://dejure.org/2017,18713)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 L 661/16.A (https://dejure.org/2017,18713)
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  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 08.06.2017 - 1 L 661/16
    Dies ist der Fall, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme, hier die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Cottbus, 08.06.2017 - 1 L 661/16
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Ablehnung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet kann dabei auch seitens des Bundesamtes ein Asylbegehren nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der Sachverhalt vollständig erforscht ist, an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylbegehrens geradezu aufdrängt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 55 ff.; und Beschluss vom 3. November 1994 - 2 BvR 342/94 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 03.11.1994 - 2 BvR 342/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Cottbus, 08.06.2017 - 1 L 661/16
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Ablehnung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet kann dabei auch seitens des Bundesamtes ein Asylbegehren nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der Sachverhalt vollständig erforscht ist, an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylbegehrens geradezu aufdrängt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 55 ff.; und Beschluss vom 3. November 1994 - 2 BvR 342/94 -, juris Rn. 15).
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